Allgemeine Geschäftsbedingungen von 2IDs media:design

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1 Allgemeines

2 Zusammenarbeit

3 Auftragserteilung

4 Urheberrecht & Nutzungsrechte

5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6 Presseerklärungen/Auskünfte

7 Fotoaufträge

8 Sonder- und Fremdleistungen

9 Providerdienstleistungen


10 Zahlungsmodalitäten & Zurückbehaltungsrecht


11 Liefermodalitäten

12 Gewährleistung & Haftung

13 Herausgabe von Daten

14 Sonstiges

15 Gerichtsstand



1 Allgemeines
Die nachfolgend angeführten Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Firma 2IDs media:design (im Folgenden 2IDs genannt) angenommenen Aufträge, erstellte Angebote, erbrachte Leistungen und Lieferungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle folgenden Geschäftsbeziehungen. Die Anerkennung dieser AGB erfolgt durch Auftragserteilung bzw. Annahme einer Leistung/Lieferung. Gegenbestätigungen durch den Kunden unter Verweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, sofern 2IDs diese schriftlich bestätigt. Als Leistungen im Sinne dieser AGB gelten alle dem Kunden überlassenen Werke, unabhängig davon in welcher Entwicklungsstufe bzw. welcher technischen Form sie vorliegen. Arbeits-/Beta-und Vorabversionen von laufenden Projekten in jeglicher Form sind nur für den internen Gebrauch bestimmt.Ferner gelten Beratungen und Konzeptionen als eigenständige Leistungen, die entsprechend der Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

2 Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen 2IDs unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten sofern nichts anderes vereinbart ist. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

3 Auftragserteilung
Durch 2IDs erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 1 Woche ihre Gültigkeit. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden. In Fällen einer nicht erfolgten schriftlichen Bestätigung kann die Auftragserteilung auch durch andere eindeutige Handlungen des Kunden erfolgen, beispielsweise die Annahme von Präsentationsmaterial oder die zielgerichtete Mitarbeit des Kunden an bevorstehenden Projekten. Mit zielgerichteter Mitarbeit des Kunden gilt der Auftrag als erteilt und angenommenen durch den Auftraggeber. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von 2IDs getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von 2IDs für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine bis zu 15%ige Abweichung von erstellten Angebotspreisen behalten wir uns vor. Kostensteigerungen von mehr als 15% bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung durch den jeweiligen Kunden.

4 Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle an 2IDs erteilten Aufträge laufen auf der Grundlage eines Urheberrechtsvertrages. Der Kunde erhält Nutzungsrechte, die durch erstellte Angebote und Auftragsbestätigung fixiert werden. Es finden die Paragraphen 2 und 31 des Urheberrechtsgesetzes, sowie die Werkvertragsbestimmungen des BGB Anwendung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach dem Paragraphen 2 geregelte Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde oder die Leistung durch 2IDs nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte. Jegliche durch 2IDs erstellten Arbeiten, Entwürfe, Präsentationen, Zeichnungen, Illustrationen, Fotografien, etc. dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder im Original, noch in Kopie, verändert oder ergänzt werden. Jede Form der Nachstellung und Nachahmung ist ebenfalls unzulässig. Erstellte Arbeiten dürfen nur in dem vertraglich, durch das Angebot oder eine Auftragsbestätigung, vereinbarten Rahmen genutzt bzw. verwertet werden. Die Eigentumsrechte für erstellte Arbeiten verbleiben in jedem Fall bei 2IDs. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. 2IDs kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. Jede weitere Verwertung ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung und Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars möglich. Arbeiten, die nur im Rahmen einer Präsentation erstellt werden und durch ein Präsentationshonorar vergütet werden, bleiben Eigentum von 2IDs. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn dieses wurde im Vorfeld schriftlich vereinbart. 2IDs hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Alle erstellten Arbeiten dürfen durch 2IDs zur Eigendarstellung verwendet werden. Alle zu Produktionszwecken durch 2IDs gekauften und erstellten Gegenstände verbleiben nach Auftragserfüllung im Eigentum von 2IDs. Das gilt insbesondere für alle erstellten und gespeicherten Daten. Der Kunde ist in vollem Umfang für seine gelieferten Daten, Unterlagen und sonstige zur Verfügung gestellten Materialien in jeglicher Form eigenverantwortlich. Eine Prüfung etwaiger Ansrüche Dritter wird von 2IDs gänzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde es jedoch ausdrücklich wünschen kann eine kostenpflichtige Recherche bezüglich Urheber- & Nutzungsrechten durch 2IDs erfolgen. Diese ändert aber nicht die geltende Rechtssprechung des Urheber- & Nutzungsrechts.

5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht für 2IDs Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann 2IDs eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller 2IDs übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass
diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber 2IDs im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6 Presseerklärungen/Auskünfte

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig. 2IDs darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. 2IDs darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

7 Fotoaufträge

Für Fotoaufträge gilt des weiteren: Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf bzw. 2IDs nicht verschuldet, nicht ausgeführt, so kann 2IDs ohne Erbringung eines Schuldnachweises ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wurde mit der auftragsmäßigen Erfüllung bereits seitens 2IDs bzw. des beauftragten Fotografen begonnen, so steht 2IDs bzw. dem Fotografen das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung angefangen wurde. Wird die Durchführung von Aufträgen aufgrund nicht vom Fotografen oder 2IDs verschuldeter Sachverhalte zeitlich überschritten, so kann dem Auftraggeber eine angemessene Honorarerhöhung in Rechnung gestellt werden. Für die Übertragung an Nutzungsrechten für Fotografien gilt ferner: Es werden nur Nutzungsrechte übertragen. Die Fotografien bleiben weiterhin Eigentum von 2IDs, bzw. Eigentum des ausführenden Fotografen.

8 Sonder- und Fremdleistungen
Zusätzlich berechnet werden alle zur Auftragserfüllung notwendigen Arbeiten, die über das im Angebot erstellte Auftragsvolumen hinausgehen. Beispielsweise zusätzliche Entwürfe, Organisations- und Beschaffungskosten, Änderungen von Datensätzen, Druckbetreuung, Übersetzungsarbeiten, Honorare für Werbetexter, Fotomaterial und Abzüge, Werkzeugkosten und sonstige durch uns geleistete Arbeiten, sofern sie nicht im Angebot kalkuliert wurden. Fremdleistungen, die zur Erfüllung eines Auftrages im Namen und auf Rechnung des Kunden benötigt werden, vergeben wir unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis an Dritte unserer Wahl, es sei denn der Kunde behält sich sein Mitspracherecht ausdrücklich vor. 2IDs agiert in solchen Fällen ausschließlich stellvertretend für und auf Rechnung des entsprechenden Kunden. Im Falle einer Vorauslage von Fremdleistungen, kann von 2IDs eine Handlingpauschale von bis zu 15 % zusätzlich berechnet werden. Sofern der Kunde durch 2IDs Angebote einholen läßt, den Auftrag im Verlauf des Produktionszeitraumes jedoch anderweitig vergibt, stellen wir durch uns erbrachte Leistungen zur Angebotserstellung nach Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung.

9 Providerdienstleistungen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf 2IDs die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch 2IDs auch über Dritte erbracht werden. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von 2IDs erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. 2IDs behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn 2IDs von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. 2IDs ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird 2IDs unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird 2IDs die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde 2IDs hiermit frei. Soweit Gegenstand der Leistungen 2IDs auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Dies kann auch über Dritte geschehen. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. 2IDs hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er 2IDs hiervon unverzüglich unterrichten. 2IDs ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Medienberater hiermit frei. 2IDs weist den Kunden durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass 2IDs das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. Für Schäden haftet 2IDs nur dann, wenn 2IDs oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz 2IDs oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung 2IDs auf solche typische Schäden begrenzt, die für 2IDs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt 2IDs keine Haftung. Die Haftung 2IDs wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, 2IDs im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Soweit 2IDs für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

10 Zahlungsmodalitäten & Zurückbehaltungsrecht

Alle 2IDs zustehenden Zahlungen werden spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Für alle erteilten Aufträge wird eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Gesamtauftragsvolumens nach Auftragserteilung sofort fällig. Bei Projekten, die sich über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten erstrecken erhöht sich die Anzahlung auf mindestens 50% des Gesamtauftragsvolumens. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet. Für versäumte Zahlungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% p.a. fällig. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an durch 2IDs erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung in den Händen von 2IDs. Nach §273 BGB machen wir bis zur vollständigen Bezahlung offenstehender Forderungen von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

11 Liefermodalitäten
Vereinbarte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch 2IDs bestätigt werden. Im Falle eines eintretenden Lieferverzuges ist 2IDs zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Sollte eine Lieferung der Leistung seitens 2IDs innerhalb dieser Nachfrist ausbleiben, so kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung erwirken oder vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden kann der Auftraggeber dann nur maximal in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Hardwareschäden,usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat 2IDs nicht zu vertreten und berechtigen 2IDs, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 2IDs wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Für Lieferverzug, der durch Dritte, d.h. Lieferanten, Druckereien, Lithografen, etc. entsteht, haftet 2IDs in keinem Fall.

12 Gewährleistung & Haftung

2IDs verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Bilder, Texte,Audio und Filmmaterial etc. sorgfältig zu behandeln. 2IDs haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Von 2IDs gelieferte Ausdrucke in Farbe oder/und Schwarzweiß sind in Farb-, Bild- und Schriftwiedergabe nicht druckverbindlich und geben nicht die in der Produktion verwendete Papierqualität/Darstellungs/Materialqualität wieder. Das gleiche gilt für vom Kunden selbst ausgedruckte Dateien, insbesondere für von 2IDs zur Druckfreigabe gesendete PDF-Dateien. Proofs und Andrucke werden gegebenenfalls separat geliefert und berechnet. Der Auftraggeber, sofern er nicht nach dem HGB einer sofortigen Prüfungspflicht unterliegt, verpflichtet sich alle durch uns oder Dritte gelieferte Daten, Andrucke, Filme, Datenträger, Lithos, etc. vor einer Weiterverarbeitung oder Druckfreigabe innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Vorlagen als abgenommen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zu rügen, sobald sie festgestellt wurden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluß anderer Ansprüche dazu berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen durchzuführen. Bei erfolglosen Nachbesserungen hat der Kunde die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Im Falle einer eigenmächtigen Weiterverarbeitung durch den Kunden ist eine Haftung durch 2IDs für im Laufe der Produktion entstandene Schäden nicht möglich. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Nachteile, die durch von ihm angelieferte, fehlerhafte Materialien und Daten entstehen. 2IDs haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung durch 2IDs ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 2IDs haftet nur für Schäden, die 2IDs selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rükksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild und allen sonstigen verwendeten Inhalten in jeglicher Form. Ferner haften wir nicht für urheber-, patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit von uns gelieferter Ideen, Anregungen, Konzeptionen und Entwürfe. Wir verpflichten uns nicht zur rechtlichen Unbedenklichkeitsprüfung von Werbemaßnahmen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen wird vom Kunden getragen. Die Haftung für enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden ist in keinem Fall möglich.Auch findet keine inhaltliche Überprüfung auf Richtigkeit der Inhalte von Texten statt. Die Produktionsüberwachung durch 2IDs erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist 2IDs berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. 2IDs haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13 Herausgabe von Daten

2IDs ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass 2IDs ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat 2IDs dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung durch 2IDs verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Arbeitsversionen sind nur für den internen Gerbauch bestimmt. Eine endgültige Freigabe erfolgt nach Prüfung der Daten und Inhalte unter vorbehalt.

14 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin. Im Falle ausländischer Auftraggeber ist auf Vertragsverhältnisse deutsches Recht anwendbar.

Stand 01.02.2002

(c) 2IDs media:design V 3.0 / 2012